Abstract

Welche Bedingungen sind notwendig und hinreichend, um den vollen Beweisgehalt einer Aussage auszuloten und ihr allenfalls Glauben zu schenken? Sprachliche, logische und psychologische Aspekte werden hier in ein praxistaugliches Konzept zur Wurdigung von Aussagen vereint. Der Begriff Aussagenvaliditat (d.h. Belastbarkeit) mit vier Dimensionen ersetzt die schwammigen Begriffe „Wahrheit“ und „Glaubhaftigkeit“. Die formale sprachliche Validitat bedeutet Verbindlichkeit: Der Sprecher benutzt das Wort „ich“ und beschreibt die fraglichen Fakten als (ggf. widerlegbare) Behauptungen. Die Inhaltsvaliditat einer Aussage besteht erstens in der Ubereinstimmung mit anderweitig erhobenen Beweismitteln und zweitens in der inneren Schlussigkeit der Aussage. Die Beurteilung der Inhaltsvaliditat muss die Schwachen von menschlicher Wahrnehmung und Gedachtnis berucksichtigen. Die punktuelle Ubereinstimmung einer Aussage mit anderweitig ermittelten Ergebnissen (Anker) ist das Hauptkriterium der Inhaltsvaliditat, wohingegen ihre innere Schlussigkeit nur ein Hilfsmittel fur die Vernehmung darstellt. Subsidiar ist die Quellenvaliditat: Woher stammen die Informationen, welche die befragte Person wiedergibt? Mit diesem Ansatz kann man den Beweiswert der Aussagen erfassen, mehr Indizien uber spontan geausserte Bewusstseinsinhalte der befragten Person gewinnen und rhetorischen Ausweich-Manovern begegnen.

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