Abstract

Das Land Tirol wurde im Zuge der Corona-Pandemie mehrfach einer Sonderbehandlung im Vergleich zum Rest Osterreichs unterzogen. Im Marz 2020 wurden die osterreichweit ersten Masnahmen in Tirol gesetzt; als wenig spater bundesweite Beschrankungen verhangt wurden, waren diese in Tirol strenger formuliert. Rund ein Jahr nach Beginn der Ausbreitung von COVID-19 in Osterreich wurde Tirol erneut gesondert behandelt, indem fur fast den gesamten Teil des Landesgebiets eine Ausreisetestpflicht festgelegt wurde. All diesen Masnahmen ist gemein, dass sie selbst sowie deren Rechtsgrundlagen bei naherer Betrachtung einige verfassungsrechtliche Fragen und potenzielle Probleme aufweisen. Nicht zuletzt befasste sich auch der VfGH mit einigen dieser Tiroler Masnahmen und stellte deren Gesetzwidrigkeit fest. Wenngleich sich eine derartig klare Aussage nicht fur alle der behandelten Masnahmen treffen lasst, so werfen diese doch Fragen auf, die es zu behandeln gilt.

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