Abstract

Die klassische Beweiswurdigung des Lebenssachverhalts wird in diesem Aufsatz neueren akademischen Entwicklungen gegenubergestellt. Er dient der Auseinandersetzung mit tauglichen und untauglichen Interpretationsmethoden. Nicht alles was an Universitaten entwickelt wird, besteht anschliessend die lebenspraktische Prufung vor Gericht. Wie deckt man Pseudo-Beweise in rein appellatorischen Rechtsschriften oder unsachgemassen Gutachten auf?

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