Abstract

Wollen bzw. möchte werden als volitive bzw. bouletische Modalverben behandelt und somit als wurzel‑ modale Signale eingestuft, neben den Markern von Notwendigkeit bzw. Möglichkeit. Es gibt aber mehrere Gründe, die eher eine Sonderstellung volitiver Verben im Sprachsystem postulieren lassen. Speziell handelt es sich um Kontrolle als dominierende syntaktische Eigenschaft grammatisch indizierter Volitivi‑ tät, die in Opposition zur Anhebung als Eigenschaft anderer Modalverben steht, sowie um obligatorischen Subjektbezug bei epistemisch‑evidentiellen Lesarten volitiver Verben im Gegensatz zum obligatorischen Spre‑ cherbezug bei anderen Modalverben.

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