Abstract

Die Wechselwirkung von Drogenkonsum und Straffälligkeit ist ein viel diskutiertes Thema. Die Opioidabhängigkeit nimmt in dieser Diskussion einen besonderen Stellenwert ein, da sie als besonders folgenschwere Erkrankung für das Individuum und die Gesellschaft gilt. Im vorliegenden Beitrag werden neue längsschnittliche Daten aus einer Stichprobe von N = 247 Teilnehmenden präsentiert, die beleuchten, inwiefern sich Effekte einer Substitutionstherapie in Haft auf die Legalbewährung (Re-Inhaftierung und erneute Straffälligkeit) nach der Entlassung zeigen. Belege für Gruppenunterschiede (in Haft Substituierte vs. Nicht-Substituierte) hinsichtlich der Re-Inhaftierungsquoten zeigten sich nicht. Ermutigend war jedoch ein mittelfristiger Rückgang der Betäubungsmitteldelikte in der Gruppe der Substituierten im Selbstbericht, der sich jedoch nicht nachhaltig zeigte. Folglich gibt es Hinweise, dass die Substitutionstherapie bei opioidabhängigen Inhaftierten mittelfristig zu einer Reduktion von Betäubungsmitteldelikten führt; keinesfalls kann sie jedoch als Mittel zur Lösung aller mit der Opioidabhängigkeit verbundenen Probleme gelten. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Haftentlassung war eine Verzerrung der Ergebnisse durch den Wechsel einiger Studienteilnehmenden im Substitutionsstatus anzunehmen, weshalb zukünftig der Behandlungskontinuität mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

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