Abstract

Zusammenfassung Die Schweiz ist im internationalen Vergleich ein stark föderalistisch geprägtes Land. Trotzdem ist auch in der Schweiz ein Zentralisierungsschub zum Bund auszumachen. Die Reform des Finanzausgleichs von 2008 hat eine klarere Aufgabenzuteilung gebracht, konnte allerdings die Zentralisierungskräfte nur unzureichend beschränken. Wir argumentieren, dass ein Blick auf den bundesrätlichen Entwurf zur Finanzordnung von 1948 zeigt, dass eine striktere Aufgaben- und Einnahmentrennung zwischen den Staatsebenen durchaus möglich wäre. Entscheidend für die Aufrechterhaltung einer föderalistischen Ordnung sind institutionelle Vorkehren gegen die Zentralisierung. Als institutionelle Vorkehren kommen die Aufwertung des Subsidiaritätsprinzips, ein besonderer Föderalismusvorbehalt, eine detailliertere Regelung des Finanzausgleichs im engeren Sinn auf Verfassungsstufe sowie der Einbau von „Zentralisierungsbremsen“ in Frage.

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