Abstract

Die Grundlage der Schwangerschaftsvorsorge in Österreich ist der Mutter-Kind-Pass (MKP), in welchem alle Untersuchungen dokumentiert werden, die zur Überwachung des regelrechten Verlaufes der Schwangerschaft dienen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigte, dass regelmässige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft nachweislich zu einer Reduktion der maternalen sowie fetalen Morbidität und Mortalität führen. Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist neben der Erfassung von Risikoschwangeren, die einer intensivierten Betreuung bedürfen, das möglichst frühzeitige Erkennen schwangerschaftsinduzierter Erkrankungen mit der Möglichkeit einer adäquaten Überwachung und Therapie. Die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft stellt in Österreich eine Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat dar. Zur Gewährleistung des vollen Kinderbetreuungsgeldes sind 5 pränatale Vorsorgeuntersuchungen unabdingbar notwendig. Zusätzlich werden Ultraschalluntersuchungen zwischen der 18. und 22. und der 30. und 34. Schwangerschaftswoche empfohlen. Weitere ergänzende Untersuchungen, wie Ersttrimester-Ultraschall, die Messung der Nackentransparenz, Ersttrimesterscreening, invasive Diagnostik (Amniozentese, Chorionzottenbiopsie) oder der orale Glukosetoleranztest, sind nicht Teil des derzeitigen Vorsorgekonzeptes laut MKP, können jedoch bei Indikationen oder aber auch auf Wunsch der Schwangeren vorgenommen werden.

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