Abstract

Im Berichtsjahr sah sich die Justiz mit einer punktuellen Verhärtung der Kommunikation konfrontiert: Zu beurteilen waren etwa die Rechtfertigung des Terrorismus, die Verharmlosung von Völkermord und der zunehmende Hass gegen Minderheiten (bspw. Fahrende). Die rechtswidrigen Äusserungen stammten oft nicht von professionellen Medienschaffenden, wurden aber meist über massenmediale Kanäle verbreitet. 2022 befassten sich die Gerichte auch mit typisch journalistischen Themen. Dazu gehörten gängige Konflikte wie der Schutz persönlicher oder geschäftlicher Reputation vor Verletzungen durch die Massenmedien. Die Justiz beurteilte aber auch neue Phänomene wie den Einsatz von Drohnen zum Zweck redaktioneller Recherche.

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