Abstract

Bei der Nachrechnung von Spannbetonbrücken mit geringer Querkraftbewehrung kann oftmals der Nachweis der Querkrafttragfähigkeit nicht erbracht werden. Mit der Anwendung der kanadischen Norm CSA S6:19 im Rahmen der Stufe 4 der Nachrechnungsrichtlinie konnte bei einzelnen Bauwerken die Standsicherheit nachgewiesen werden. Bei dieser kombinierten Nachweisführung mit Einwirkungen nach deutscher Norm (DIN-Fachbericht 101 und 102) und Bauteilwiderständen gemäß kanadischer Norm CSA ist bisher nicht untersucht, ob die geforderte Zielzuverlässigkeit immer erreicht werden kann. Beide Normen basieren auf einem semiprobabilistischen Sicherheitskonzept. Grundlegende Abweichungen lassen sich jedoch unter anderem beim Zuverlässigkeitsindex, den Sicherheitsfaktoren, den Definitionen der Materialfestigkeiten sowie den Verkehrslastmodellen feststellen. Für eine sichere und erfolgreiche Anwendung des Widerstandsmodells nach kanadischer Norm bei der Nachrechnung von Bestandsbrücken in Deutschland ist im Vorfeld die Frage des erreichten Zuverlässigkeitsniveaus zu klären. Der vorliegende Beitrag soll diese Fragestellung gezielt durchleuchten und Anwendungsgrenzen für die Verwendung des Bemessungsmodells nach kanadischer Norm CSA bei der Nachrechnung von Bestandsbrücken in Deutschland aufzeigen.

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