Abstract

HintergrundIm Jahr 2008 wurde in Deutschland das gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren eingeführt. Primäres Ziel ist es, maligne Veränderungen der Haut frühzeitig zu diagnostizieren, die Mortalität zu reduzieren sowie die Morbidität und Lebensqualität zu verbessern. Obwohl das gHKS vor mehr als einer Dekade eingeführt wurde, wird dieses nur von einem Teil wahrgenommen.Ziel der ArbeitWelche Gründe bestehen für die geringe Teilnahmequote am gHKS in der berechtigten Normalbevölkerung?MethodikIn computergestützten Telefoninterviews mit einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe (N = 1015) gesetzlich Versicherter ab 18 Jahren wurden im Januar 2019 die Einstellung zum Thema Hautkrebs, die Rate der Inanspruchnahme des gHKS sowie die Gründe für die Nichtteilnahme erhoben. Ein Teil der Daten wurde mit vorausgehenden Erhebungen aus den Jahren 2011, 2013 und 2015 verglichen.ErgebnisseUnter den 1015 Teilnehmern wurde das Thema Hautkrebs von 40 % als besorgniserregend eingestuft. Zum gHKS waren 75,4 % der Befragten berechtigt. Von diesen hatten 52,6 % bisher noch nie am gHKS teilgenommen. Die Inanspruchnahme nahm im Alter jedoch zu. Ferner war die Nichtteilnehmerquote bei gehobenem Schulabschluss mit 45 % deutlich niedriger als bei niedrigem Schulabschluss mit 58 %. Der Anspruch auf das gHKS war 35 % der Nichtteilnehmer nicht bekannt. Als Grund für die Nichtteilnahme nannten 20 % Zeitmangel, 58 % sahen keine Notwendigkeit, weil sie sich gesund fühlen. Generell hielten aber 91 % aller 1015 Befragten Früherkennungsuntersuchungen für sinnvoll und hatten zu 66 % bereits an anderen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen.DiskussionDie mit etwa 50 % geringe Teilnehmerquote am gHKS sowie die abnehmende Besorgnis in der Bevölkerung um das Thema Hautkrebs legen nahe, dass eine weitere, auch risikogruppenorientierte Aufklärung der Bevölkerung über die Relevanz des Themas Hautkrebs notwendig ist.

Highlights

  • In 2008, statutory skin cancer screening was introduced in Germany for people aged ≥ 35 years with statutory health insurance (SHI)

  • Ein besseres Verständnis des Präventionsansatzes ist in der Aufklärungsarbeit dringend zu vermitteln, um gerade diejenigen anzusprechen, die angaben, sich gesund zu fühlen und deshalb nicht am gesetzlichen Hautkrebsscreenings (gHKS) teilgenommen zu haben

  • Eissing L, Schäfer I, Strömer K, Kaufmann R, Enk A, Reusch M, Augustin M (2017) Die Wahrnehmung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings in der Allgemeinbevölkerung: Aktuelle Erkenntnisse über Teilnahmequote, Kenntnisstand und Beurteilung

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Summary

Motivation und Motive zur Teilnahme versus Nichtteilnahme

Im Jahr 2008 wurde in Deutschland erstmals das gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren eingeführt. Seit Beginn des gHKS ist bereits ein Anstieg der Inzidenz des Hautkrebses zu verzeichnen, jedoch v. A. die der frühen und damit prognostisch besseren Stadien. Obwohl das gHKS seit dreizehn Jahren von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird, wird diese Möglichkeit nur von etwa jedem Zweiten wahrgenommen. Das Tumorstadium zum Zeitpunkt der Diagnosestellung nimmt erheblichen Einfluss auf die Überlebensrate, insbesondere beim malignen Melanom (MM). Primäres Ziel des Hautkrebsscreenings (HKS) ist es, maligne Veränderungen der Haut bzw. Nachdem sich in der Pilotstudie SCREEN zum HKS 2003/2004 in Schleswig-Holstein Hinweise auf eine Reduktion der melanombedingten Mortalität gezeigt hatten, wurde im Sommer.

Ländliche Region
Wahrnehmung in der Allgemeinbevölkerung
Eine zentrale Bedeutung für die Aufklärung zum Hautkrebs haben die
Einhaltung ethischer Richtlinien
Fazit für die Praxis
Findings
Literatur

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