Abstract

ZusammenfassungÜberlebte Stromunfälle kommen eher selten zur rechtsmedizinischen Begutachtung. Ein 14 Monate alter Junge ohne bekannte Vorerkrankungen begann während eines Restaurantbesuchs im Bereich eines Abtrittrostes an einer Eingangstürschwelle zu krampfen. Während klinisch die Ursache des reanimationspflichtigen Zustands zunächst nicht geklärt werden konnte, zeigte die rechtsmedizinische Untersuchung eine Strommarke am linken Unterarm und Hinweise auf Stromeinwirkung an den Akren. Die elektrotechnische Begutachtung offenbarte kratzerartige Spuren und Anhaftungen von Aluminium an den Kupferleitern unter einer beschädigten Kabelisolation an dem Abtrittrost. Durch gleichzeitiges Berühren der geerdeten Türschwelle war es zum Stromfluss durch den Körper und zu lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen gekommen. Residual verblieb nach etwa 4 Wochen noch eine leichte globale Hirnatrophie. Mangels expliziter elektrotechnischer Mindestnormen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingestellt. Bei unklaren Verletzungsmustern von Kindern sollte rechtsmedizinische Expertise frühestmöglich hinzugezogen werden.

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