Abstract
Der Sachverstandigenrat hat in seinem Jahresgutachten 2008/09 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems unterbreitet, aber keine Wirkungsanalyse veroffentlicht. Diese Analyse ist Ziel dieser Studie. Sie zeigt, dass die Auswirkungen des Reformvorschlags entscheidend von der erwarteten Lohnentwicklung in Ost- und Westdeutschland abhangen. Im wahrscheinlichsten Fall einer stabilen Relation der Durchschnittslohne Ost zu West hat die vom Sachverstandigenrat vorgeschlagene Angleichung der Systeme – fur viele vielleicht uberraschend – geringe Auswirkungen auf die Renten in Ost und West. Dementsprechend sind auch die Auswirkungen auf den Beitragssatz gering. Sollte es dagegen in Zukunft wieder zu einer Lohnkonvergenz zwischen Ost und West kommen, dann verursacht die Reform Umverteilungseffekte von den Ost- zu den Westrentnern. Der unwahrscheinliche Fall einer Lohndivergenz hatte eine Umverteilung von Alt nach Jung zur Folge.
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