Abstract

Im ungarischen Strafverfahren besteht der Hauptzweck der unmittelbar vor der Verhandlung abgehaltenen Vorbereitungsbesprechung darin, dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, das Verfahren zu beenden, indem er den gemäßigten Antrag der Staatsanwaltschaft mit einem Geständnis annimmt, andernfalls – wie der Name schon sagt – um der Anklage und der Verteidigung die Möglichkeit zu geben, an der Vorbereitung des Prozesses vor Gericht mitzuwirken und die Hauptrichtung des weiteren Beweisverfahrens festzulegen. Um die Grundlage der allgemeinen Überzeugung zu untersuchen, dass diese Regelung der Vorbereitungssitzung im geltenden Strafprozessrecht als beispiellose Neuerung angesehen werden kann, habe ich unsere kodifizierten Strafprozessordnungen und damit verbundene andere relevante Gesetze untersucht, die auf unsere erste Strafprozessordnung zurückgehen von 1896. In meiner vorliegenden Studie möchte ich die Ergebnisse dieser Untersuchung vorstellen und auf die wenigen regulatorischen Vorgeschichten hinweisen, die möglicherweise mit der aktuellen Rechtsinstitution der Vorbereitungssitzung in Zusammenhang stehen.

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