Abstract

Ausgehend von der Regierungsverordnung 383/2023 (VIII.14.) über die ministerielle Genehmigung von Mietverträgen von Unternehmen, die sich direkt oder indirekt mehrheitlich im Eigentum des Staates befinden, wird in dem Artikel eine Fallstudie vorgestellt, die zeigt, dass die Gesetzgebung an zahlreichen "Rechtsfehlern" leidet, die gegen die Bestimmungen des Gesetzgebungsgesetzes verstoßen und nicht mit den grundlegenden Lehrprinzipien des Zivilrechts übereinstimmen. Die Fallstudie beschreibt detailliert die Bestimmungen des Gesetzes CXXX von 2010 über die Gesetzgebung, denen das Regierungsverordnung nicht entspricht, und zeigt, wie ungenaue Formulierungen zu Auslegungsproblemen führen. Der Artikel zeigt den privatrechtlichen terminus technicus auf, den der Gesetzgeber nicht korrekt angewandt hat (Vertragspartei des Mietvertrags, Gegenleistung, Ungültigkeit-Unwirksamkeit), und der Autor schlägt vor, die Fehler zu korrigieren und einige normative Bestimmungen zu präzisieren.

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