Abstract

Ausgehend vom Paradigmenwechsels des linguistic turns stellt der Aufsatz die methodischen Rahmenbedingungen der Begriffsgeschichte dar. Dabei wird aufgezeigt, dass das umstrittene Element des Begriffs entbehrlich ist. Die an der Begriffsgeschichte geäußerten Kritiken werden untersucht. Zuletzt wird argumentiert, dass an Stelle des limitierenden methodischen Rahmens der Begriffsgeschichte die Kenntnis über die verschiedenen Funktionen der Sprache in der Arbeit des Rechtshistorikers treten sollte.

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