Abstract

Zusammenfassung Nicht etablierte, innovative Behandlungsmethoden und Arzneimittel sind bei schweren Erkrankungen häufig die letzte Chance auf Heilung, Lebensverlängerung oder zumindest auf Verbesserung der Lebensqualität. In der Praxis ist es für Patienten aber häufig schwierig, Zugang zu diesen medizinischen Innovationen zu erhalten – gerade wenn diese sehr teuer sind. Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Der Beitrag beleuchtet, unter welchen Voraussetzungen Ärzte aus Perspektive des Strafrechts berechtigt und sogar verpflichtet sind, nicht etablierte, innovative Methoden anzuwenden und entsprechende Medikamente zu verordnen (1.) und unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) solche Therapien und Medikamente bereitstellen bzw. finanzieren muss (2.). Auf Rechtsansprüche privat Krankenversicherter kann hier nicht eingegangen werden. Zudem wird dargelegt, welche Zugangswege es zu Medikamenten gibt, die noch in der Erprobungsphase sind und somit noch in keinem Staat zugelassen und erhältlich sind (3.), wie man in der Praxis schnell und sicher Zugang zu medizinischen Innovationen erhält (4.) und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn die GKV Leistungsanträge ablehnt (5.).

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