Abstract

Zusammenfassung Ob der EuGH wirklich ein Finanzgericht ist, soll einmal mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Was aber definitiv zu bejahen ist, ist eine starke Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung, d.h. wie der Gerichtshof selbst mit seinen Entscheidungen umgeht und sie verstanden wissen will, und der Wahrnehmung durch die deutsche Steuerrechtswissenschaft, d.h. wie dort mit seinen Entscheidungen umgegangen wird und wie sie dort recht häufig - bewusst oder unbewusst - missverstanden werden. Der Beitrag will die besondere Stellung des EuGH im Vorabentscheidungsersuchen und die besonderen Herausforderungen eines Vorabentscheidungsersuchens für den Gerichtshof näher beleuchten. Eine besondere Verantwortung trifft dabei die vorlegenden Gerichte, die durch die Qualität ihrer Vorabentscheidungsersuchen einen großen Einfluss auf die Qualität der Entscheidung des Gerichtshofs haben.

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