Abstract
ZusammenfassungHintergrundIm Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig. Seitdem ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung straffrei. Ziel dieser Studie ist die Beschreibung von Kenntnissen, Einstellungen und Erfahrungen von Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) im Umgang mit Todes- und Suizidwünschen.MethodenOnline-Befragung aller DGP-Mitglieder von 07–09/2023 mittels Qualtrics®. Der Fragebogen wurde anhand aktueller Literatur entwickelt und nach einer ersten Anwendung unter jungen Mediziner*innen und einer interprofessionellen Expertenrunde mit Konsensabstimmung angepasst. Die Auswertung erfolgte deskriptiv und explorativ.Ergebnisse991 DGP-Mitglieder (18 %) nahmen teil, davon 57,0 % Ärzt*innen (n = 545/957) und 23,4 % Pflegende (n = 224/957). 197/851 (23,1 %) gaben falsch an, der assistierte Suizid sei in Deutschland standesrechtlich verboten. 430/914 (47,1 %) gaben an, dass sich Palliativteams nicht nur auf Maßnahmen zur Suizidprävention beschränken sollen. In palliativen Behandlungssituationen konnten sich 473/926 (51,5 %) die Mitwirkung an Suizidassistenz vorstellen. Für Situationen, in denen der Gesundheitszustand nicht ausschlaggebend ist, lehnten 766/930 (82,4 %) eine Mitwirkung ab. 71 % wünschten sich eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz.DiskussionBei den Teilnehmenden bestehen Wissenslücken bzgl. straf- und standesrechtlicher Einordnung des assistierten Suizids. Weitere Aufklärungsarbeit ist notwendig. Die Teilnehmenden können sich eine Suizidassistenz eher bei palliativ Erkrankten vorstellen. Wie in Befragungen unter Mitgliedern anderer Fachgesellschaften bilden sich Einstellungen erfahrener Mitarbeiter*innen ab. Sie haben im Vergleich zu jüngeren Ärzt*innen eine eher restriktive Haltung im Hinblick auf die Suizidassistenz.
Published Version
Talk to us
Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have