Abstract

ZusammenfassungHintergrundAm 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig erklärt. Seitdem wird eine mögliche gesetzliche Neuregelung diskutiert. Ziel dieser Studie war es, Wissen, Erfahrungen und Einstellungen jüngerer Ärztinnen und Ärzte zur Suizidassistenz zu untersuchen.MethodenVon November 2022 bis März 2023 wurde eine quantitative Umfrage in Fortbildungskursen zur Notfallmedizin, Intensivmedizin und Hämatologie durchgeführt und deskriptiv ausgewertet.ErgebnisseInsgesamt wurden 1163 Datensätze (Rücklaufquote 82,1 %) ausgewertet. 90,8 % der Befragten hatten bereits Sterbende betreut. 62,3 % befürworteten eine Suizidassistenz nur bei Menschen in palliativen Behandlungssituationen, 20,1 % befürworteten Suizidassistenz unabhängig vom Gesundheitszustand des Menschen. 33,1 % wurden bereits um Suizidassistenz gebeten. 3,3 % hatten persönlich bei einer Suizidassistenz mitgewirkt. 71,0 % kannten den Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum § 217 nicht, 72,0 % waren über die Gesetzesvorschläge zur Neuregelung des assistierten Suizids nicht informiert. 66,4 % sahen Ärztinnen und Ärzte als die richtigen Ansprechpartner, um über die Zulässigkeit eines Suizidwunsches zu entscheiden.DiskussionDie Untersuchung zeigt, dass jüngere Ärztinnen und Ärzte einen deutlichen Unterschied in ihrer Haltung zur Suizidassistenz zwischen Menschen ohne Vorerkrankungen und solchen in palliativen Behandlungssituationen machen. Weitere Untersuchungen über die Ursachen der häufigen Unkenntnis der normativen Grundlagen sind notwendig. Die Ergebnisse legen nahe, dass mehr Aufklärungsarbeit über Suizidalternativen und palliativmedizinische Versorgungsmöglichkeiten geleistet werden muss.

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