Abstract

Obwohl für die häufigsten neuropsychiatrischen Erkrankungen eine hochwirksame rezidivprophylaktische Langzeitbehandlung zur Verfügung steht, wird diese von weniger als der Hälfte der betroffenen Patienten auch durchgeführt. Diese hohe Noncompliance–Rate ist für mehr als die Hälfte aller stationären Wiederaufnahmen und die damit verbundenen hohen Behandlungskosten und letztlich auch für eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufs verantwortlich. Complianceverbessernde Maßnahmen, wie z.B. Psychoedukation, stehen zur Lösung des Problems zur Verfügung, werden aber in der Regelversorgung kaum angeboten, da sie nicht kostendeckend honoriert werden. Am Beispiel eines seit 3 Jahren implementierten Compliance–Programms für schizophren und depressiv kranke Menschen („Münchner Modell”) wird erläutert, wie man complianceverbessernde Maßnahmen in der Neurologie und Psychiatrie mit den Krankenkassen vertraglich vereinbaren und angemessen finanzieren kann. Eine Zwischenauswertung mit 310 Patienten hat gezeigt, dass durch das Münchner Compliance–Programm mehr als 70 % der Krankenhaustage und mehr als 50 % der Kosten eingespart werden können und gleichzeitig die Behandlungsqualität und die Patientenzufriedenheit steigen. Über einen bundesweiten Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung kann das „Münchner Modell” jetzt auch in anderen Regionen und eventuell auch für weitere neuropsychiatrische Indikationen ausgerollt werden.

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