Abstract

Es ist etablierte Praxis, dass Behörden die Öffentlichkeit vor wichtigen Entscheidungen beteiligen. In jüngster Zeit sind auch private Akteure wie Unternehmen gefordert, vor Großprojekten die Öffentlichkeit zu beteiligen. Der Beitrag untersucht, wie sich Teilnehmerfeld und Stellungnahmen dieser Konsultationen unterscheiden in Abhängigkeit davon, ob Behörden oder Unternehmen die Konsultation durchführen. Empirischer Fall ist die Aufstellung des Netzentwicklungsplanes Strom durch Netzbetreiber und Bundesnetzagentur, die beide die Öffentlichkeit beteiligen. Ergebnis ist, dass BürgerInnen sich häufiger an die Bundesnetzagentur wenden, und dass vor allem professionelle Akteure der Interessenvermittlung die Möglichkeit der doppelten Konsultationsteilnahme nutzen. Die tauschtheoretische Vermutung, dass an die Netzbetreiber vor allem ökonomische und an die Bundesnetzagentur vor allem juristische Argumente gerichtet werden, bestätigt sich nicht. Allerdings nutzen die KonsultationsteilnehmerInnen die Konsultation bei der Bundesnetzagentur, um die mangelnde Responsivität der Netzbetreiber zu kritisieren. Eine Lösung könnte sein, staatlichen Akteuren mehr Kompetenzen zu geben, die Konsultationen von Unternehmen zu begleiten und rechtlich einzurahmen.

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