Abstract

Zusammenfassung Die berufliche Teilhabe von Leistungsnehmer:innen, die Leistungen des SGB IX beziehen, ist bisher weitestgehend ungeklärt. Um mögliche Diskriminierungspraktiken für die besonders vulnerable Gruppe, Frauen mit Behinderung, auszuschließen, wurde im LWL-Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe die Datenlage aufgearbeitet. Hieraus lassen sich erfreulicherweise keine Belege für eine Schlechterstellung der Leistungsnehmerinnen ableiten. Doch der weitere Datenaufbau ist geboten.

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