Seit Jahrzehnten besteht in Deutschland ein Mangel an Spenderorganen, 2017 erreichte die Zahl der Organspender einen historischen Tiefstand. Eine sorgfältige Analyse der Ursachen zeigte u. a. strukturelle Defizite in der Spendererkennung und -meldung und veranlasste die politisch Verantwortlichen zum Handeln. Am 01.04.2019 trat das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen in der Organspende in Kraft, das insbesondere die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern stärkt und für eine aufwandsgerechte Finanzierung der organspendebezogenen Aufgaben der Entnahmekrankenhäuser sorgt. Gleichzeitig wird die Kooperation der Transplantationsbeauftragten mit der Koordinierungsstelle gefördert. Um die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende in der Bevölkerung zu fördern, folgte am 16.01.2020 das Gesetz über die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Die Umsetzung der verschiedenen Einzelmaßnahmen der beiden Gesetze wird von einem Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende begleitet. Die rechtlichen Bestimmungen und deren praktische Umsetzung werden ausführlich dargestellt.