Am 12. Dezember 2017 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Interoperabilität von EU-Informationssystemen vor. Den vorgeschlagenen Maßnahmen zufolge sollen alle zentralisierten EU-Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Grenzschutz und Migrationssteuerung bis 2020 miteinander verknüpft werden. In den zugrundeliegenden IT-Systemen werden personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen wie Reisenden und Asylbewerbern, Informationen zu Visumsanträgen oder Daten über vermisste Personen und Kriminelle gespeichert. Im Zuge der Interoperabilität würden Daten, die sich zuvor in getrennten Systemen befanden, in drei neuen zentralisierten Datenbanken gespeichert und leichter zugänglich sein, auch zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten. Während die Suche personenbezogener Daten bei strafrechtlichen Ermittlungen zurzeit noch eine vorangegangene Abfrage in separaten Datenbanken erfordert, soll diese abstufende Sicherheitsmaßnahme schrittweise aufgegeben werden, um sicherzustellen, dass Grenzschutz, Polizeibeamte und Europol Zugang zu allen relevanten Informationen erhalten. Neben vereinfachten Zugangsbedingungen würde dies neue Verarbeitungsvorgänge schaffen, für welche die vorgeschlagenen Maßnahmen keine adäquate Rechtsgrundlage bieten. Dem Vorschlag zufolge würde die Verknüpfung der relevanten Datenbanken die Genauigkeit alphanumerischer Daten verbessern, soweit diese systematisch mit biometrischen Daten abgeglichen würden. Die Verarbeitung biometrischer Daten birgt jedoch besondere Risiken, da diese zur eindeutigen Identifizierung einer Person beitragen und generell unveränderbar sind. Dementsprechend kann die Erfassung und Analyse biometrischer Daten weitreichende Konsequenzen für die betroffene Person zur Folge haben. Die relevanten EU-Datenschutzgesetze definieren biometrische Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung geeignete Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen erfordert. Folglich ist es bemerkenswert, dass biometrische Daten unter der Europol Verordnung nicht als besondere Kategorien personenbezogener Daten gelten: Im Rahmen der Europol Verordnung können alle personenbezogenen Daten zur Ermittlung etwaiger Zusammenhänge oder anderer relevanter Verbindungen zwischen Informationen in Bezug auf Personen, die einer Straftat oder der Beteiligung an einer Straftat verdächtigt werden oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt worden sind, gleichermaßen verarbeitet werden. Dieser Artikel erörtert zwei Defizite, die bei der Verknüpfung von EU Datenbanken berücksichtigt werden sollten. Zum einen entstehen durch die Schaffung von drei neuen Datenbanken, die große Mengen an biometrischen Daten speichern und zusätzliche Arten von Verarbeitungsvorgängen ermöglichen, erhebliche Bedenken, da eine adäquate Rechtsgrundlage fehlt. Zum anderen wären die zusätzlichen Verarbeitungsmöglichkeiten von biometrischen Daten durch Europol datenschutzrechtlich problematisch, da die Europol Verordnung einen unzureichenden Schutz für besondere Kategorien personenbezogener Daten gewährt.
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