Trotz der zur Verfügung stehenden Vorsorgeinstrumente Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist der Behandlungswille des Patienten in der konkreten Situation oft nicht in handlungsleitender Weise bekannt. Ziele des systemisch angelegten Konzepts „Behandlung im Voraus Planen“ – advance care planning, sind die Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung des Behandlungswillens des Patienten für den Fall, dass er selbst nicht (mehr) rechtsverbindlich über seine Behandlung entscheiden kann. Auf der individuellen Ebene unterstützt ein speziell geschulter Gesprächsbegleiter zunächst bei der Formulierung der Einstellungen zu Leben, schwerer Erkrankung und Sterben. Darauf aufbauend können die Behandlungswünsche für verschiedene medizinische Situationen besprochen und z. B. in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Hierzu gehören der Notfall, die Situation im Krankenhaus bei unklarer Dauer der Einwilligungsunfähigkeit und die Situation bei dauerhaftem Verlust der Einwilligungsfähigkeit. Durch achtsame, nichtdirektive Gesprächsführung im Sinne einer gemeinsamen Entscheidungsfindung („shared decision making“) wird der Vorausplanende befähigt, gut informiert und reflektiert zu entscheiden („informed consent“). Die an den zukünftigen Behandlungsentscheidungen beteiligten Personen, insbesondere der zukünftige Vertreter, werden möglichst frühzeitig einbezogen. Die institutionelle und regionale Implementierung des Konzepts fördert die Umsetzung des auf diese Weise ermittelten und wirksam dokumentierten Patientenwillens in der gesamten Versorgungskette. Durch den neuen § 132 g SGB V, der den Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe ermöglicht, Behandlung im Voraus Planen zulasten der GKV anzubieten, ist eine zunehmende Verbreitung des Konzepts zu erwarten.Zusatzmaterial onlineDie Online-Version dieses Beitrags (10.1007/s00108-022-01333-9) enthält die Muster-Patientenverfügungen der DiV-BVP „Einstellung zu Leben, schwere Krankheit und Sterben“ und „Ärztliche Anordnung für den Notfall“ (© Deutsche interprofessionelle Vereinigung Behandlung im Voraus Planen e.V. (DiV-BVP), Frankfurt am Main, www.div-bvp.de).
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