Die Zertifizierung von Zentren für Beatmungsentwöhnung in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation durch die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) ist ab dem 01.10.2021 möglich. Die Zertifizierungskriterien beschreiben ein Anforderungsprofil, das für eine fachgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung von Beatmungspatienten in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) steht. Das Zertifikat berücksichtigt die strukturellen Unterschiede der in der NNFR tätigen Einrichtungen und kann sowohl durch Facheinrichtungen als auch durch Frührehabilitationsabteilungen an Akutkrankenhäusern erworben werden. Die Durchführung der Zertifizierung erfolgt analog zur Zertifizierung von Stroke-Units der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland. Zunächst sendet die Einrichtung den Erhebungsbogen an den TÜV Rheinland. Anschließend erfolgt die Begehung durch einen vom TÜV Rheinland gestellten leitenden Auditor und einen Fachauditor der DGNR. Deren Bericht wird dem Zertifizierungsausschuss der DGNR vorgelegt zur Erteilung einer Empfehlung oder Ablehnung der Zertifizierung. Die Zertifizierung schafft objektive Kriterien, die die Rolle der Neurologie in der Beatmungsmedizin in Deutschland beschreiben. So erleichtert sie den Dialog mit anderen beatmungsmedizinischen Disziplinen und ebnet den Weg für die Diskussion mit Politikern, Kostenträgern und nicht zuletzt Betroffenenverbänden über Behandlungsinhalte und -kapazitäten.