Zusammenfassung Die Europäische Kommission macht sich seit geraumer Zeit für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für in Europa steueransässige Körperschaftsteuersubjekte stark. Mit dem Richtlinienentwurf vom 16.3.2011 liegt nun ein konkreter Vorschlag zu einer einheitlichen steuerlichen Gewinnermittlung vor, um vom Ecofin-Rat der nationalen Wirtschafts- und Finanzminister angenommen zu werden - die Steuerwelt wartet gespannt auf eine Beschlussfassung. Ein wichtiges Ziel dieser partiellen Harmonisierung ist, die grenzüberschreitende Verrechnung von Steuergewinnen und -verlusten zu ent-problematisieren, wobei durch eine Formelzuteilung das endgültige Besteuerungsrecht bei den Mitgliedstaaten verbleiben soll. Der vorliegende Beitrag möchte die technische Diskussion um das konkrete GKKB-Design um Grundsätzliches zu dieser angedachten Änderung des europäischen Steuerrechtsgefüges ergänzen. Die ordnungsökonomische Sicht soll verdeutlichen, dass die GKKB ein begrüßenswerter Eingriff für mehr Steuertransparenz und allokative Effizienz durch eine nutzungsorientierte Erhebung wäre, der körperschaftsteuerliche Standortwerbung weiterhin zuließe.
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