ZusammenfassungHintergrund und ZielsetzungBei der Umsetzung von SARS-CoV‑2-Testkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens kommen ranggleiche Gesetze und Verordnungen zur Anwendung. Vor dem Hintergrund erlebter Hindernisse bei einer adäquaten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in regelkonforme und rechtssichere Prozesse auf betrieblicher Ebene war das Ziel der vorliegenden Arbeit, dafür konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln.MethodikIn einer Fokusgruppe mit Vertreter*innen aus Behörden, Fachschaften und Interessenvertretungen wurden auf Basis von Leitfragen aus zuvor identifizierten Handlungsfeldern in einem holistischen Ansatz kritische Aspekte der Umsetzung diskutiert. Die transkribierten Inhalte wurden anhand deduktiv-induktiver Kategorienbildung qualitativ analysiert.ErgebnisseAlle Diskussionsinhalte konnten den identifizierten Kategorien Gesetzliche Hintergründe von, Anforderungen an und Zielrichtungen für Testkonzepte in Gesundheitseinrichtungen, Zuständigkeiten für Umsetzung in betrieblichen Entscheidungsketten sowie Implementierung von SARS-CoV-2-Testkonzepten/Testprozessen zugeordnet werden.ImplikationenDie Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in regelkonforme und rechtssichere SARS-CoV-2-Testkonzepte in Einrichtungen des Gesundheitswesens setzt bereits sowohl die Einbeziehung von Ministerien, Fachschaftsvertretungen, Berufsverbänden, Arbeitgeber(AG)- und Arbeitnehmer*innenvertretungen, Datenschutzexpert*innen, Vertretungen möglicher Kostenträger als auch eine integrative und vollzugstaugliche Formulierung von Gesetzen und Verordnungen voraus. Die Definition von Zielrichtungen für Testkonzepte ist maßgeblich für nachfolgend im Betrieb etablierte Prozessabläufe, bei denen Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes genauso berücksichtigt werden müssen wie die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen für die Bewältigung der Aufgaben. Zudem muss es in Zukunft ein zentrales Anliegen der Betriebe sein, IT-Schnittstellenlösungen für eine datenschutzkonforme Informationsweitergabe zu Beschäftigten zu finden.