Abstract

Fur Gesellschaften, in denen sich die Allokation sozialer Positionen nach meritokratischen Kriterien gestaltet, hat das Prinzip der Chancengleichheit konstituierenden Charakter. Die grundlegende Vorstellung ist, dass die gesellschaftliche Position, die ein Individuum erreichen kann, nur von der eigenen Leistung abhangt, nicht jedoch von so genannt askriptiven Merkmalen wie zum Beispiel der sozialen Herkunft oder dem Geschlecht. Gesellschaften, in denen Chancengleichheit herrscht, werden als «offene» Gesellschaften bezeichnet, da sie ein hohes Mass an sozialer Mobilitat aufweisen. Trotz des breiten gesellschaftlichen Konsens uber die Wunschbarkeit von Chancengleichheit, der sich zum Teil auch in entsprechenden Gesetzesund Verfassungstexten niedergeschlagen hat, zeigt die internationale Forschung, dass Chancengleichheit hochstens partiell realisiert wird: In allen untersuchten Landern kann ein mehr oder minder starker Einfluss der sozialen Herkunft auf die erreichte soziale Position festgestellt werden (z. B. Breen 2004; Breen et al. 2009). Auch wenn die Transmission des sozialen Status der Eltern auf die Kinder teilweise genetisch bedingt sein mag (Sacerdote 2011), ist kaum kontrovers, dass durch die starken Herkunftseffekte das normative Ziel einer durch Gleichberechtigung gekennzeichneten Gesellschaft untergraben wird.1 Es existieren mehrere Theorien, die den Einfluss sozialer Herkunft auf die intergenerationale Mobilitat beschreiben. Zu den bekanntesten zahlen die Theorie der kulturellen Reproduktion von Bourdieu und Passeron (1971; Bourdieu 1983)2

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