Abstract

ZusammenfassungDer Raumplanung kommt aufgrund ihres präventiven Charakters und durch ihren Einfluss auf die räumliche Verteilung und Intensität von Nutzungen eine zunehmend bedeutende Rolle im Naturgefahrenmanagement zu. Im Sinne der vorausschauenden Planung sollte eine an die Naturgefahren angepasste Flächennutzung forciert werden, mit dem Ziel, das Schadensrisiko zu reduzieren. Dabei ist der Ansatz einer risikoangepassten Raumplanung relativ neu, denn die derzeitigen Raumnutzungsentscheidungen sind in der Regel gefahrenorientiert und werden überwiegend von den Gefahrenzonenplänen abgeleitet. Die Berücksichtigung des bestehenden Restrisikos im Wirkungsbereich von technischen Schutzanlagen spielt bislang, nicht zuletzt aufgrund von fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen, in der Raumplanung bisher eine untergeordnete Rolle. Dieser Artikel stellt einen Entscheidungsbaum vor, der für die Abwägung von Baulandwidmungen und Bauführungen im Wirkungsbereich von Schutzmaßnahmen herangezogen werden kann, um eine risikoangepasste Betrachtungsweise in der Raumplanung zu stärken und so zu einer Vermeidung neuer Risiken beizutragen.

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