Abstract
Zusammenfassung Hintergrund Mobbing im Betrieb stellt einen erheblichen Risikofaktor für die Gesundheit von betroffenen Beschäftigten dar. Durch das Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung zu ergreifen. Wesentlich hierfür ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Im Beitrag wird untersucht, wie hoch der Anteil der Betriebe in Deutschland ist, die Verfahren zum Umgang mit möglichen Fällen von Mobbing ergriffen haben, und inwieweit hierfür die Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen prädiktiv ist. Daten und Methoden Die Analysen erfolgen auf Grundlage der Daten der deutschen Stichprobe des 2019 durchgeführten European Survey of Enterprises on New and Emerging Risks (ESENER‑3, n = 1234 Betriebe mit mind. 20 Beschäftigten). Neben deskriptiven Analysen werden logistische Regressionsanalysen zur Untersuchung der in Frage stehenden Zusammenhänge durchgeführt. Ergebnisse Verfahren für den Umgang mit Mobbing oder Belästigung sind in 38 % der Betriebe in Deutschland vorhanden; seltener in kleinen Betrieben (31 %) und überdurchschnittlich häufig in großen Unternehmen (69 %) sowie in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (54 %). Zwar sind Verfahren zum Umgang mit Mobbing in Betrieben, in denen Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, häufiger vorhanden als in Betrieben, in denen dies nicht der Fall ist. Unter statistischer Kontrolle der Einflüsse von Betriebsgröße und Wirtschaftszweig sowie weiterer Aspekte der Arbeitsschutzorganisation zeigen sich diesbezüglich allerdings keine signifikanten Zusammenhänge. Dagegen ist die Chance für das Vorhandensein von Verfahren zum Umgang mit Mobbing signifikant erhöht in Betrieben, in denen ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist (OR = 2,04 [KI 1,53–2,71]) und in denen Beratung durch einen Psychologen bzw. eine Psychologin in Anspruch genommen wird (OR = 3,38 [KI 2,47–4,63]). Schlussfolgerung Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen durch Mobbing am Arbeitsplatz fehlen vielerorts und scheinen bislang noch keine systematische Berücksichtigung in Gefährdungsbeurteilungen zu finden. Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der Betriebe bereits Verfahren im Umgang mit Mobbing etabliert hat, aber noch weitergehende Anstrengungen nötig sind, um eine systematische Berücksichtigung von Mobbing im Arbeitsschutz zu gewährleisten.
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