Abstract
ZusammenfassungIn Österreich begingen im Jahr 2020 1072 Personen Suizid. Die häufigste Suizidmethode stellt mit 42 % das Sicherhängen dar. Aufgabe der Gerichtsmedizin ist zu klären, ob die Ermittlungsergebnisse der Polizei mit den Obduktionsergebnissen übereinstimmen, und ob es sich tatsächlich um einen Suizid gehandelt hat. Im vorgestellten Fall zeigte sich bei einem Erhängten trotz eintourigem Strangwerkzeug eine doppelte Strangmarke am Hals. Die infrage kommenden Ursachen hierfür werden diskutiert.
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