Abstract

Für ehemals in der DDR politisch Inhaftierte besteht die Möglichkeit, Versorgungsleistungen für gesundheitliche Folgeschäden gemäß §21 StrRehaG geltend zu machen. In der Praxis zeigt sich trotz wissenschaftlich belegter physischer und psychischer Traumafolgestörungen nach politischer Haft eine erhebliche Diskrepanz zwischen Antragstellung und positiver Bescheidung. Die bestehende Literatur fokussiert bereits die besondere Situation der Gutachter:innen bei der sozialrechtlichen Begutachtung. Dabei blieb bisher die Bedeutung von szenischen Informationen, die sich im Kontakt mit den Betroffenen herstellen, allerdings weitestgehend unbeachtet. In diesem Beitrag werden szenische Informationen anhand einer Fallgeschichte skizziert, die aus einem qualitativen Forschungsprojekt über das Erleben der Entschädigungspraxis ehemals politisch Inhaftierter in der DDR stammt. Die Erschließung des Gegenstandes erfolgt durch die systematische Auswertung des Erlebnisprotokolls des Interviewers, des Interviewmaterials sowie durch Einbindung der Resonanzphänomene der Auswertungsgruppe. Der Einbezug der Erfahrungen des Interviewers während des Forschungsprozesses ermöglicht einen erweiterten Zugang zu Hindernissen, die im intersubjektiven Kontakt entstehen können und sich szenisch darstellen. Der Beitrag schließt mit der Diskussion zweier Effekte, die einen zusätzlichen Ansatzpunkt bei der Untersuchung der Diskrepanz von Antragstellung und positiver Bescheidung darstellen können: Verfremdung und Verzögerung bei der Vermittlung des Erlebten.

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