Abstract

Schlafstörungen gehören zu den häufigsten Gesundheitsbeeinträchtigungen überhaupt und sind fakultative oder obligate diagnoserelevante Frühsymptome sowie regelhaft auftretende Begleitsymptome psychischer Erkrankungen und Symptome. Diese sogenannten nichtorganischen Schlafstörungen persistieren häufig über den aktuellen Erkrankungszeitraum hinaus und stellen einen hohen Risikofaktor für Krankheitsausbrüche wie auch für Rückfälle dar. Trotz einer hohen Rate an Komorbidität gibt es auch isolierte Schlafstörungen als eigenständige Diagnosen. Besonders Insomnien, z. B. in Form von Ein- und/oder Durchschlafproblemen, sind oft Initialsymptome psychischer Störungen. Aktuell stehen zur diagnostischen Klassifikation von Schlafstörungen die ICD-10, das DSM‑V und die ICSD‑3 (Internationale Klassifikation der Schlafstörungen) zur Verfügung. Das ICD-11 reiht, im Gegensatz zum ICD-10 und zum DSM‑V Schlafstörungen nicht mehr bei den psychiatrischen Erkrankungen, sondern als eigenständige Krankheitsgruppe. Aufgrund der engen Verbindung zu psychischen Störungen sollte dies ebenso kritisch diskutiert werden wie die mangelnde Berücksichtigung psychiatrischer Themen im aktuellen Österreichische Ärztekammer(ÖÄK)-Spezialisierungs-Curriculum. Daneben geht es auch um die Verbindung zu Sucht, Suizidalität, die Themen Traum, Trauma, Albtraum und Schlafstörungen bei COVID-19.

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