Abstract

ZusammenfassungSeit dem 1. Juli 2023 ist die Novellierung des Unterbringungsgesetzes in Kraft. Diese hat einige wesentliche Neuerungen mit sich gebracht, wie die Unterscheidung zwischen entscheidungs- und nicht entscheidungsfähigen Patient:innen im Behandlungsrecht und die explizite Erwähnung im Gesetzestext einer Unterstützung der Betroffenen durch eine sogenannte Vertrauensperson. Diese Reform steht im Zeichen einer Förderung der Selbstbestimmung psychisch kranker Personen und verschärft die Aufklärungs‑, Verständigungs- und Dokumentationspflichten des medizinischen Personals, das sich nachweislich um die Einbindung der Patient:innen und ihrer Vertrauenspersonen in Behandlungsentscheidungen bemühen muss. Anhand mehrerer Fallbeispiele sollen die gesetzlichen Neuerungen kritisch diskutiert, die Umsetzbarkeit ebendieser sowie Vor- und Nachteile veranschaulicht werden.

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