Abstract

Zusammenfassung Im Rahmen eines europäischen Forschungsprojekts gaben 321 deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte der Schutz- und Kriminalpolizei Auskunft über ihre Perspektive und Praxis bei der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen. Mittels Onlinefragebogen wurden sie zu situativen Aspekten von Vernehmungen sowie personalen Faktoren der Beschuldigten und über sich selbst als Vernehmungsperson befragt. Ein Schwerpunkt der Befragung lag auf der Einschätzung der Anwendungshäufigkeit von Vernehmungstechniken. Insgesamt wurde vor allem der Einsatz informationssammelnder Techniken berichtet. So gaben fast alle Befragten (97,8 %) an, Beschuldigte mit Respekt zu behandeln. Daneben werden aber auch einige geständnisorientierte Techniken verwendet. Des Weiteren zeigen die Ergebnisse, dass die Mehrheit der Befragten (77,3 %) Vernehmungen nicht technisch aufzeichnet, obwohl sie dies eigentlich befürwortet. Beschuldigte werden im Durchschnitt 1–2 mal zur selben Tat vernommen und die Dauer einer Vernehmung beträgt durchschnittlich weniger als 1.5 Stunden. Mehr als die Hälfte der Beschuldigten (54,6 %) macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Es wurde geschätzt, dass über die Hälfte der Beschuldigten (57,2 %) kein Geständnis ablegt und ein Drittel der Befragten gab an, schon einmal ein falsches Geständnis eines Beschuldigten erlebt zu haben. In der Diskussion wurden die Ergebnisse zu denen anderer europäischer Staaten und der initialen US-amerikanischen Untersuchung in Beziehung gesetzt, wobei nationale Unterschiede deutlich wurden.

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