Abstract

ZusammenfassungHintergrundDas Neugeborenen-Hörscreening (NHS) wurde 2009 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit Aufnahme in die Kinder-Richtlinie bundesweit eingeführt. Dabei wurden in der Kinder-Richtlinie auch Qualitätsziele festgelegt. Um die Qualität des NHS in Deutschland zu überprüfen, hat der G‑BA eine Bietergemeinschaft mit einer ersten Evaluation für die Jahre 2011/2012 und einer Folge-Evaluation für 2017/2018 beauftragt.MethodenGrundlage der Evaluationen waren Sammelstatistiken, die von allen geburtshilflichen und neonatologischen Abteilungen, als Leistungserbringer des NHS, geführt werden müssen und ggf. in Kooperation mit Hörscreening-Zentralen (HSZ) erstellt werden. Zusätzliche Daten wurden durch Fragebögen und Interviews erhoben und durch Routinedaten ergänzt, um den vollständigen Screeningprozess zu evaluieren.ErgebnisseIn 13 Bundesländern sind insgesamt 15 HSZ in den Screeningprozess eingebunden. Deutschlandweit wurde 2018 eine Screeningrate von 86,1 % (2012: 82,4 %) dokumentiert, die sich deutlich zwischen den Bundesländern unterschied. Die vorgegebenen Qualitätsziele konnten noch nicht überall umgesetzt werden. So erreichten nur knapp die Hälfte der Geburtsabteilungen die angestrebte Screeningrate von über 95 %. Beim Vergleich der Folge-Evaluation mit den Daten der ersten Evaluation konnte gezeigt werden, dass sich die Strukturqualität des NHS verbessert hatte, während die Prozessqualität eher gleich blieb oder schlechter geworden war, verdeutlicht insbesondere durch einen Anstieg der Refer-Rate (Kinder, die mit einem auffälligen Befund entlassen wurden) von 5,3 % auf 6,0 %.DiskussionZur Verbesserung der Qualität des NHS sollten flächendeckend HSZ etabliert und – wie in der Richtlinie vorgesehen – bei auffälligem Erstscreening ein zweites Screening noch vor Entlassung konsequenter durchgeführt werden.

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