Abstract

ZusammenfassungHintergrundDas Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Wartezeitquote und die Beschränkung der Ortspräferenzen bei der Vergabe der Studienplätze in der Humanmedizin als verfassungswidrig erklärt und einen Bundeslandausgleich für Abiturnoten gefordert. Daraufhin wurde ab 2020 die Wartezeitquote durch die „Zusätzliche Eignungsquote“ ersetzt, die Zahl der Ortspräferenzen nicht mehr begrenzt und ein Abiturnotenausgleich eingeführt. Die vorliegende Studie untersucht, welche Auswirkungen diese Umstellung auf die neuen Erstsemester hat.MethodenDaten der Stiftung für Hochschulzulassung wurden für die letzten beiden Wintersemester (WS) vor und die ersten 3 WS nach der Umstellung verglichen.Ergebnisse und DiskussionWährend sich der Einfluss des neuen Verfahrens auf die Studierenden mit vorheriger medizinnaher Ausbildung noch nicht endgültig beurteilen lässt, bleiben durchschnittliche Abiturnote und Frauenanteile annähernd unverändert und der Studienort ist nach wie vor bevorzugt wohnortsnah. Die Studierenden sind jünger geworden und der Länderausgleich gleicht die Chancen für Abiturient:innen aus Bundesländern mit besseren und schlechteren Abiturnoten an. Ein neues Ungleichgewicht entsteht jedoch, weil der Länderausgleich die Anzahl der Bewerber:innen berücksichtigt – und ländlich geprägte Bundesländer weniger Bewerber:innen hervorbringen. Da aber Landärzt:innen häufig auch ursprünglich aus ländlichen Gebieten stammen, ist eine Verschärfung des Ärzt:innenmangels gerade in den neuen Bundesländern ein mögliches Zukunftsszenario. Ein veränderter Notenausgleichsmechanismus könnte hier zusätzlich zur Landarztquote entgegenwirken.

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