Abstract

Zusammenfassung In der klassischen Gerichtsrede sind für die Überzeugung des Gegenübers zwei Teile zentral: die narratio und die argumentatio. Auch in der zeitgenössischen juristischen Rhetorik spielt beides, das Erzählen und das Gründe Geben und Nehmen als zentrale Methoden der Wissensproduktion im juristischen Verfahren eine große Rolle. Zwar werden Narration und Argumentation in der Linguistik häufig als grundsätzlich differente Textsorten betrachtet, in der klassischen Rhetorik hingegen war dieser Unterschied in den Anfängen quasi nicht existent und wurde auch später nicht immer so klar gezogen. Dieser Aufsatz fragt nun am Beispiel der Entwicklung eines Straffalls nach dem Verhältnis von Argumentation und Narration in Strafverfahren. Eingangs werde ich kurz die verschiedenen Perspektiven auf Strafverfahren aus narrations- und argumentationstheoretischer Sicht erläutern, um dann die Entwicklung eines Themas in einem konkreten Strafverfahren in Hinblick auf seine narrative und argumentative Gestaltung analysieren. Meine These ist, dass im Strafverfahren durch die Transformation von Geschichten zu Argumente erstere als Produkte des Prozesses der Wahrheitskonstitution etabliert werden.

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