Abstract

AbstractDie Lebendspende ist bei Patienten mit terminaler Nieren- bzw. Leberinsuffizienz neben der postmortalen Spende eine weitere Option für die notwendige Transplantation. Bei dem vorliegenden Mangel an postmortalen Spenderorganen bietet die Lebendspende die Möglichkeit, die Wartezeit zu verkürzen. Zur Sicherstellung der Freiwilligkeit der Spende und zur Verhinderung von Organhandel ist die Lebendspende gesetzlich streng geregelt. Aus medizinischer Sicht ist bei sorgfältiger Spenderselektion das Risiko für den Spender gering, jedoch ist eine umfangreiche Aufklärung und individuelle Evaluation unbedingt erforderlich. Die Ergebnisse einer Transplantation nach Lebendspende sind vergleichbar gut oder teilweise sogar besser als nach postmortaler Spende. Es gibt keine abweichenden Anforderungen an die Immunsuppression, die optimale Therapie kann daher für jeden Patienten individuell anhand seines Risikoprofils ausgewählt werden. Aufgrund des Mangels an Spenderorganen und der langen Wartezeiten sollte jeder Patient auf der Warteliste über die Option der Lebendspende informiert werden.

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