Abstract

Die Verteilung der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung auf die Gemeinden wird uber ein einzigartiges Konstrukt verschiedener wirtschaftsbezogener Komponenten vollzogen, das sich in einem individuellen Verteilungsschlussel widerspiegelt. Dieses System ist nach uber einem Jahrzehnt unveranderter Anwendung grundlegend reformiert worden, um eine Fortschreibungsfahigkeit – also eine dreijahrige Aktualisierbarkeit – zu gewahrleisten. Allerdings gehen durch die Umstellung der Schlusselberechnung hohe quantitative Effekte aus, die primar ostdeutsche Gemeinden negativ beruhren. Aufgrund fehlender, offentlich zuganglicher Analysen erfolgt in diesem Beitrag sowohl die Berechnung von Mehr- bzw. Mindereinnahmen verschiedener Gemeindegruppen als auch eine entsprechende Ursachenanalyse. Die Finanzausgleichssysteme vermogen bis dato nicht, die Einnahmedifferenzen der betreffenden Gemeinden zu kompensieren. Zudem sind insbesondere im ostdeutschen Raum keine wirtschaftlichen Aufholprozesse zu beobachten, die das bisherige Einnahmenniveau wiederherzustellen vermogen. Im Sinne einer Minimierung dieser Umverteilungseffekte sind daher Justierungsmasnahmen notwendig. Es wird gezeigt, dass eine vollstandige Integrierung der Gemeindesteuern in den Landerfinanzausgleich eine annahernde Kompensation ermoglicht. Alternativ wurde sich als verbleibende Justierung lediglich ein Beibehalt der Vorabzuteilung von 15 Prozent anbieten. Jedwede anderweitige Vorabzuteilungshohe zoge trotz alternativer Komponenten des fortschreibungsfahigen Verteilungsschlussels signifikante Umverteilungen zwischen den Gemeinden nach sich.

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