Abstract

Zusammenfassung Dieser Beitrag überbrückt die disziplinären Grenzen zwischen Rechtswissenschaft und Ethnologie mit einer Untersuchung des Umgangs der Rechtsprechung mit der juristischen Theorie und Methodik im Rechtspluralismus. Dazu werden zwei Urteile zum Gewohnheitsrecht der indischen Ethnie Khasi aus rechtspluralistischer Perspektive analysiert. Einmal wird Gewohnheitsrecht zur Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes des staatlichen Gesetzes herangezogen, das andere Mal wird das Mehrheitsrecht zum Vergleich herangezogen, um das Minderheitsrecht zu interpretieren. In dieser Perspektive geht es nicht um eine kollisionsrechtliche Anwendungsmathematik, sondern um eine vorurteilsfreie Beschreibung, die die gegenseitigen Beeinflussungen, Vermischungen und Abgrenzungen der Rechtssysteme sichtbar macht. Das Ergebnis rückt einerseits Fragen nach den Rechtsprechenden, ihrer Geschlechtersicht, ihren Begriffsystemen und ihrer juristischen Ausbildung in den Mittelpunkt des Interesses. Andererseits stellt sich die Frage, wie Rechtspluralismus adäquat in der juristischen Dogmatik verankert werden kann.

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