Abstract

Berufspraktika in Gesundheitsdienst und freier Wohlfahrtspflege sind oftmals obligatorisch. Praktikanten verfügen in der Regel nicht über ausreichende Kenntnisse der Infektionshygiene. Daher sind für Praktikanten systematisch besondere Präventivmaßnahmen zu treffen. Die Anforderungen entsprechen denen regulär beschäftigter, gefährdeter Mitarbeiter, sind durch die Biostoffverordnung vorgegeben und in den STIKO-Empfehlungen abgebildet. Kriterien des erforderlichen Impfschutzes gegen Hepatitis A und B, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Pertussis, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Influenza und COVID-19 werden dargestellt. Kinder und Jugendliche sollen durch zeitgerechte Impfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen ausreichend geschützt werden. Fehlende Impfungen bei Jugendlichen sind z. B. im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung J1, bei Medizinstudenten im ersten Studiensemester, sonst vor Beginn des Praktikums nachzuholen. Vor Praktikumsbeginn muss eine tätigkeitsbezogene Einweisung in den Arbeitsbereich und insbesondere der Hygienemaßnahmen zu eigenem Schutz und dem der betreuten Personen erfolgen. Diese soll Hinweise auf mögliche Infektionsrisiken, die Händehygiene und persönliche Schutzmaßnahmen beinhalten.

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