Abstract

HintergrundDas Präventionsgesetz verpflichtet seit 2015 die Sozialversicherungsträger die Prävention und Gesundheitsförderung in der Lebenswelt Hochschule insbesondere für Studierende durch Maßnahmen und Strukturbildung inhaltlich und finanziell zu unterstützen. Der bundesweite Arbeitskreis Gesundheitsfördernde Hochschulen hat sich an diesen Prozessen beteiligt und auf Basis 5‑jähriger Erfahrungen Bilanz gezogen. Das darauf basierende Strategiepapier mit den Handlungsempfehlungen wird in Auszügen vorgestellt.ZielDer Beitrag zielt darauf ab, die komplexen Strukturen und Entwicklungen im Kontext des Präventionsgesetzes darzulegen und die an der Schnittstelle Hochschule noch nicht umgesetzten Vorgaben aufzuzeigen. Im Fokus steht die Realisierung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen auf Ebene der Bundesländer und die gezielte Ansprache der verantwortlichen Akteure einschließlich der Hochschulen und Studierendenwerke.Material und MethodenAus amtlichen Statistiken (Hochschulstatistik, Finanzergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung) sowie mit einer literatur- und internetbasierten Bestandsaufnahme werden die Handlungsempfehlungen der „Gesundheitsförderungsstrategie 2019–2022 für Hochschulen“ (Stand: Januar 2020) aktualisiert.Ergebnisse und FazitDie Analyse zur Umsetzung des Präventionsgesetzes zeigt für die Lebenswelt Hochschulen eine Reihe von bisher nicht realisierten Vorgaben. Dazu gehören die fehlende Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und die Realisierung der gemeinsam beschlossenen Handlungsfelder (z. B. Gesundheitskompetenz) für Studierende. Auf Ebene der 16 Bundesländer ist Hochschule als Lebenswelt in den Landesrahmenvereinbarungen nicht berücksichtigt worden. Eine Ursache ist die fehlende Einordnung der jungen Erwachsenen in eine eigene Lebensphase: „Gesund in Ausbildung und Studium“.

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