Abstract

Die vorliegende kontrastive Arbeit befasst sich mit der Grammatik der Rechtssprache in deutschen und arabischen verwaltungsgerichtlichen Urteilen. Anhand einer Auswahl aktueller Urteile von mehreren Verwaltungsgerichten in Deutschland und Ägypten werden Satzarten, Gebrauch des Verbs sowie auch Kondensationsformen wie z.B. Nominalisierung und Attributivreihungen untersucht. Aus der Untersuchung ergibt sich eine Reihe von bemerkenswerten Paralleltendenzen in beiden Rechtssystemen. Es dominieren lange hypotaktische Satzkonstruktionen, die meist schwer überschaubar sind. Die Komplexität in der Satzstruktur ist jedoch nicht in allen Teilen der verwaltungsgerichtlichen Urteile in den beiden Sprachen gleich. Gemeinsam ist den beiden Rechtssprachen ebenso die Tendenz zum komprierten Stil. In den Satzkonstruktionen werden oft viele komplexe Nominalformen eingebettet, die zur Ersetzung von Nebensätzen dienen. Die beiden Rechtssprachen unterscheiden sich aber im Hinblick auf den Gebrauch der Konnektoren, der Aktiv-/Passivformen und Modalitätsausdrücke sowie auch der Zeitformen.

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