Abstract

Zusammenfassung Der Artikel diskutiert transnationale Rechtsprozesse im Menschenrechts-Recht, das haßt Skandalisierungsprozesse und politische Instaurierungsmechanismen, in denen transnationale Rechtsnormen gebildet Verden. Aus der Beobachtung dieser Prozesse ergibt sich die Feststellung dass sich auch auf der globalen Ebene eine Institution gebildet hat, die eine strukturelle Kopplung des politischen und des Rechts-Systems leistet: eine (Global)- Vetfassung. Im Unterschied Entwürfen einer Weltverfassung als „Verfassung eines globalen Minimalstaates“ oder der Weltverfassung als „Veifassung der Weltföderation“ beschränkt sich diese funktionale Analyse darauf zu untersuchen, welche Funktionen den aktuellen Rechtsprogrammen und Strukturen zukommt. So stellen Art. 38 IGH-Statut, die durch die Prinzipien ius cogens und erga omnes dignisierten Fundamentalmenschenrechte, das Gewalt- und das Interventionsverbot zwar ein funktionales Äquivalent nationalstaatlichen Verfassungen dar. Weitergehende Legitimationsbehauptungen können aber aus der Existenz einer funktionalen Globalverfassung nicht abgeleitet werden.

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