Abstract

ZusammenfassungNach der vorhandenen Literatur sind zwischen 20 und 47,5 % der auf Todesbescheinigungen dokumentierten Todesursachen nicht korrekt. Daraus ist erkennbar, dass die Mortalitätsstatistik erhebliche Defizite aufweist. Es ergab sich die Frage, ob diese Fehlerhäufigkeit auch im Versorgungsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald nachweisbar ist.Dazu wurden die im Rahmen der Feuerbestattungsleichenschau angehaltenen Sterbefälle aus dem Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2022, bei denen eine gerichtliche Obduktion angeordnet wurde, untersucht. Von 323 obduzierten Sterbefällen wurden neben allgemeinen Aspekten besonders die Angaben zu Todesursache und Todesart der Todesbescheinigung mit den bei der Obduktion erhobenen Ergebnissen verglichen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Todesursachen für diese Untersuchung in vordefinierte Kategorien unterteilt.Im Untersuchungszeitraum wurden 2389 Sterbefälle angehalten und hiervon 323 gerichtlich obduziert, davon waren 54 % Männer und 46 % Frauen; das Durchschnittsalter lag im Gesamtkollektiv bei 72 Jahren.Als häufigste Todesart wurde vor und nach der gerichtlichen Obduktion eine natürliche Todesart festgestellt. In 44 Fällen wurde durch die gerichtliche Obduktion eine nicht natürliche Todesart aufgedeckt. In drei Fällen ergab die gerichtliche Obduktion todesursächliche Gewalteinwirkung durch fremde Hand. Einer dieser Fälle wies bei der Feuerbestattungsleichenschau eine staatsanwaltschaftliche Freigabe auf.Als häufigste Todesursache (n = 193) war auf den Todesbescheinigungen eine kardiale Ursache im Rahmen der obligatorischen ärztlichen Leichenschau dokumentiert worden, die sich in 64 % autoptisch bestätigte. Insgesamt zeigte sich eine Übereinstimmung der Todesursachen in dem Untersuchungsgut in 47,7 % der Fälle; unter zusätzlicher Berücksichtigung der Todesart waren es 43 %.Ohne gerichtliche Obduktion wäre in 52,3 % eine falsche Todesursache in die Mortalitätsstatistik eingegangen.Zum Aufdecken bisher nicht erkannter nicht natürlicher Todesfälle ist die Feuerbestattungsleichenschau, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird, ein Faktor zur Verbesserung der Todesursachenstatistik. Die vorgelegte Untersuchung zeigt, dass mit dieser Vorgehensweise nicht auf die Feuerbestattungsleichenschau verzichtet werden kann.

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