Abstract
ZusammenfassungDas klinische Risikomanagement (kRM) unterstützt Mitarbeitende im Gesundheitswesen dabei, Risiken bei der Patient:innenversorgung zu erkennen, zu reduzieren und zu bewältigen. Es ist für alle ambulanten und stationären Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens verpflichtend. Die Inhalte des kRM sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Patientenrechtegesetz und in Normen geregelt. Darüber hinaus gibt es die Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS). Der G‑BA weist explizit auf Mindeststandards hin. Diese gelten für das Risikomanagement, das Fehlermanagement, die Fehlermeldesysteme, das Beschwerdemanagement sowie die Nutzung von Checklisten bei operativen Eingriffen.Der Gesetzgeber fordert, die Wirksamkeit des kRM regelmäßig zu überprüfen. Fragebogenerhebungen zum kRM in Deutschland zeigen insgesamt eine positive Entwicklung. Die Daten sind jedoch für eine umfassende Bewertung nicht hinreichend. Es sollten deshalb methodisch belastbare Verfahren entwickelt werden, die den Status des kRM deutlich häufiger und regelmäßiger überprüfen. Struktur‑, Prozess- und Ergebnisqualitätsdaten sollten systematisch erhoben und, bezogen auf die Einrichtungen, vergleichend dargestellt werden.Chancen für das klinische Risikomanagement ergeben sich aus dem Global Action Safety Plan der Weltgesundheitsorganisation, Fortschritten in der Digitalisierung, der Integration des klinischen Risikomanagements in ein Organisationsrisikomanagement und der Verbesserung der Strukturqualität. Dem kRM muss in der täglichen Routine von Ärzt:innen und Pflegekräften noch mehr Raum gegeben werden. Dazu bedarf es Kompetenz und personeller Ressourcen im kRM. Diese sind in deutschen Krankenhäusern nicht ausreichend vorhanden.
Highlights
Clinical risk management supports healthcare workers in recognizing, reducing, and managing risks in patient care. It is mandatory for all outpatient and inpatient facilities in the German healthcare system
The contents of the clinical risk management are regulated in the Social Code (Title 5), the guidelines of the Federal Joint Committee, the Patients’ Rights Act, and the norms and recommendations of the Patient Safety Alliance
World Health Organisation (2021) Global patient safety action plan 2021–2030
Summary
Auch bei der Organisation von Krankenhäusern können Pathologien auftreten, die das System anfällig für Fehler machen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat eine Empfehlung formuliert, in der die Voraussetzungen für ein wirksames kRM sehr praktisch und umfassend beschrieben werden [4]. In diesem Artikel werden zunächst die Regelwerke erläutert, die für das kRM relevant sind. Die Inhalte des Artikels gelten, wie es auch in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement formuliert ist, für den ambulanten und stationären Sektor [5]. Der G-BA hat in einer Richtlinie die grundsätzlichen Anforderungen für die erfolgreiche Einführung und Umsetzung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements basierend auf dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt [9]. Das neue Regelwerk beschreibt die Anforderungen an ein Risikomanagement und hilft mit Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz. Leitlinien und Checklisten bei der praktischen Umsetzung der ISO 31000:2018 [13]
Talk to us
Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have