Abstract

Zusammenfassung Eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt gemäß § 64 Strafgesetzbuch (StGB) darf nur dann angeordnet werden, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht. Als solcher gilt primär die Straffreiheit nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Ungeachtet der Forderung nach einer dezidiert positiven Behandlungsprognose und anderer Eingangsvoraussetzungen, steigen die Einweisungszahlen in die Entziehungsanstalten gemäß § 64 StGB jedoch weiter an. Trotz eines in den letzten Jahren zunehmenden empirischen Forschungsinteresses, gelang es überdies nur bedingt, brauchbare Prädiktoren zur Prognose des Behandlungserfolges zu ermitteln. Dies liegt vor allem an den methodischen Einschränkungen, mit denen sich empirische Studien im Maßregelvollzug immer konfrontiert sehen, aber auch an den Besonderheiten der zumeist untersuchten Erfolgskriterien: Entlassart sowie Legalbewährung und Suchtmittelkonsum nach der Entlassung. Der vorliegende methodisch orientierte Beitrag setzt sich (selbst-)kritisch mit den bisherigen Forschungsansätzen und -ergebnissen auseinander und skizziert die prospektive Untersuchung der Gefährlichkeitsentwicklung von Untergebrachten gemäß § 64 StGB als einen Alternativansatz zur Ermittlung behandlungsprognostisch relevanter Prädiktoren.

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