Abstract

Ultraschall hat in den letzten 40 Jahren das Fach Geburtshilfe erobert und ist heute ein integraler Bestandteil der Schwangerenvorsorge geworden. Der breite Einsatz als Screeningmethode hat aber auch Kritiker geweckt, die sehr schnell bei Gesundheitspolitikern angesichts knapper Ressourcen im Gesundheitswesen Gehör fanden. In der Schweiz waren 1996 vorübergehend Routineultraschalluntersuchungen nicht (mehr) Kassenpflicht. Unter Druck der Öffentlichkeit hat die Gesundheitsbehörde diesen Entscheid rückgängig gemacht, die Kassenpflicht jedoch an Ärzte mit Ausbildung und Erfahrung, an eine systematische Information der Schwangeren sowie an den Nachweis eines Nutzens geknüpft. Diese Vorschrift hat sich positiv auf die Qualität ausgewirkt. 7 Jahre danach bestehen ein gut funktionierendes Kurswesen, Richtlinien für die Praxis, sowie stichprobenartig Resultate, dass die Qualität in der Schweiz internationalen Vergleichen durchaus standhalten kann. Die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass ein Nettonutzen hauptsächlich durch das Erkennen von Fehlbildungen mit anschliessendem Schwangerschaftsabbruch zustande kommt. Da Schwangerschaftsabbrüche ethisch umstritten sind, dürfte die Diskussion um die Kassenpflicht von Ultraschall so schnell nicht zur Ruhe kommen. Eine umfassende vorgängige Information der Schwangeren ist dabei essentiell.

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